Liebe Eltern,
NRW-Schulministerin Gebauer hat am heutigen Freitag zur Öffnung der Grundschulen im Wechselunterricht ab dem 22.02.2021 wichtige Neuregelungen zum Tragen von Masken im Schulgebäude sowie auf dem Schulgrundstück verkündet.
So gilt: Ab sofort müssen „alle Personen, die sich im Rahmen einer schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten (…) eine medizinische Maske tragen.
Laut Paragraf 3 Absatz 1 Satz 2 der neusten Coronabetreuungsverordnung vom 14. Februar werden medizinische Masken folgendermaßen definiert:
– Medizinische Masken im Sinne dieser Verordnung sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbaren Masken (KN95/N95).
Schüler bis Klasse 8 müssen jedoch keine medizinischen Masken tragen, wenn die Passform nicht stimmt und sie deshalb nicht richtig sitzt. In diesem Fall dürfen diese Schüler eine sogenannte Alltagsmaske tragen.
Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler an Grundschulen in NRW auch am Platz in der Klasse eine Maske tragen müssen.
Wir bitten Sie daher, liebe Eltern, die neue Regelung mit Ihren Kindern noch vor dem Schulstart am Montag zu besprechen und Ihren Kindern jeweils eine Maske sowie eine Ersatzmaske und eine Aufbewahrungsdose mitzugeben.
Herzliche Grüße und vielen Dank für Ihre Unterstützung
Benedikt Wachsmann (Schulleiter)