Sehr geehrte Eltern,
wir informieren Sie an dieser Stelle über die Folgen der am 31. Januar 2023 auslaufenden Coronaverordnungen für unsere Schule.
Im Wesentlichen werden die folgenden Punkte erläutert:
1) Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat entfällt.
2) In unseren Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden.
3) Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 1, Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen.
Es gilt weiterhin der Grundsatz:
Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.
Gerne leiten wir den Elternbrief der Ministerin an Sie weiter, der alle detaillierten Informationen enthält.
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei uns!
Mit herzlichen Grüßen
Kristin Eikeland (Konrektorin)